Information zur Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen, insbesondere:

Fördernde Mitglieder, namentlich Vereinigungen oder natürliche Personen, die die satzungsgemäßen Vereinsziele  fördern wollen.

Als förderndes Vereinsmitglied kann jede geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person sowie jeder nicht - rechtsfähige Verein aufgenommen werden, welche dem Verein ohne feste Beitragspflicht Geld-, Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistung erbringen. Das fördernde Mitglied ist ohne Stimmrecht.

Es können mehrere Mitglieder einer Institution in der Gruppe mitarbeiten.

Unter einer Institution wird entweder ein Krankenhaus oder eine juristische Person verstanden.

Bei Wahlen und Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme.

Die Aufnahme eines Mitglieds setzt dessen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand voraus. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung, auch die Ablehnung des Antrages, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstandes kann der Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheides eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

Als Anlage  finden Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft (PDF-Format).

Bankverbindung:

SEPA: DE50 200 30000 000 8438028

Konto-Nr. 843 80 28, HypoVereinsbank Hamburg (BLZ 200 300 00)